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09.01.2016

 

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09.01.2016

 

Ab 2015 Beteiligt sich das Finanzamt an der neuen Heizung

 

finanzamt

Wer Dach, Fenster, Wand oder Technik seines Hauses sanieren möchte, kann sich freuen: Ab dem nächsten Jahr beteiligt sich der Staat.

Bauherren, die eine Sanierung von Dach, Fenstern, Hauswand oder Haustechnik planen, werden sich freuen: Von diesem Jahr an beteiligt sich der Staat an den Kosten. Im „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung“ heißt es: „Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen (Treibhausgasreduktion: 2,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent)“.

Unklar waren bis zum Schluss allerdings noch Details der Finanzierung für diese „Förderung energetisch anspruchsvoller Gebäudesanierungen“. Die Förderung beginnt 2015 und wird 2020 enden. „Zur Umsetzung wird die Bundesregierung kurzfristig Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen“, heißt es dazu im ebenfalls am Mittwoch zu verabschiedenden „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“.

Nach dem letzten Stand liefe es auf Folgendes hinaus: Bauherren sollen ein Zehntel der förderfähigen Kosten von ihrer Steuerschuld abziehen können. Das allerdings verteilt über 10 Jahre. Ein Hausbesitzer, der 2015 für 10 000 Euro eine neue Heizanlage einbaut, könnte also ab 2016 zehn Jahre lang jedes Jahr 100 Euro Steuern zurückbekommen.

Diese 10-Prozent-Lösung unterscheidet sich erheblich von der, die in der vorigen Wahlperiode im Gespräch war. Dort ging es um eine Förderung der gesamten Investitionen. Während damals zunächst 10 Jahre lang je 10 Prozent der Investition von der Steuer abgeschrieben werden sollten, wären es nach dem neuen Plan 10 Jahre lang jeweils nur noch 1 Prozent. Auf dieses niedrigere Niveau hatte man sich allerdings 2013 schon geeinigt, auch wenn das nicht zu einem Gesetz führte. Dazu dürfte es nun aber kommen.

Die erwarteten Steuerausfälle – 100 Millionen Euro im Jahr aufwachsend bis 2019 und so 5 Milliarden Euro insgesamt – sollen durch die Kürzung des Handwerkerbonus gegenfinanziert werden. Im Gespräch ist, wie von diese Zeitung berichtet, dass Handwerkrechnungen nur steuerlich angerechnet werden, wenn die Arbeitskosten mindestens 300 Euro betragen. Es bliebe bei der Höchstgrenze 1200 Euro.

 

 

01.04.2014