Energieeinsparverordnung 2014

Die EnEV 2014 verschärft die energetischen Anforderungen an Neubauten. Ab dem 01.01.2016 wird der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes um 25 Prozent gesenkt. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard. Für den Gebäudebestand sind in der aktuellen EnEV keine wesentlichen Verschärfungen.

Nachrüstverpflichtungen gibt es bei obersten Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen sowie bei Rohrleitungen in kalten Kellern. Alte Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2014 erneuert werden. Ausnahme für die Verpflichtungen gibt es für Eigentümer eines Ein- und Zweifamilienhauses, die schon vor dem 01.02.2002 in diesem Haus gewohnt haben.